Bauliche Anlagen in, an, über und unter oberidischen Gewässern
Bauliche Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 36 WHG i. V. m. § 57 NWG
Bauliche Anlagen sind zum Beispiel:
- Bootsstege, Brücken
- Verrohrungen zur Gewässerkreuzung durch Straßen, Grundstückszuwegungen, Bahnlinien
- Leitungskreuzungen
- Aufschüttungen oder Abgrabungen am Gewässer
- Gebäude in Gewässernähe
Bei baugenehmigungspflichtigen Anlagen ist die wasserrechtliche Genehmigung in der Baugenehmigung enthalten.
Die Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohngebäudes umfasst jedoch nicht die wasserrechtliche Genehmigung für die im Zuge der Erschließung eines Baugrundstückes (Grundstückszufahrt) unter Umständen notwendig werdende Verrohrung eines Gewässers.
Weitere Hinweise zur Bepanung und Bebauung von Gewässergrundstücken finden Sie hier.
Stadt Wilhelmshaven
Amt für Umwelt- und Klimaschutz
Wasserwirtschaft, Küsten- und Bodenschutz
Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Gebäude B
Ingmar Ricklefs
Tel. (0 44 21) 16 - 25 63
Fax (0 44 21) 16 - 41 25 63
Gebäude BRaum 124 (EG)
Zuständigkeit:
- Gewässeraufsicht
- wassergefährdende Stoffe
- wasser- und deichrechtliche Genehmigungen
N.N.
Tel. 04421 16-2545
Gebäude BErdgeschoss, Zi. 126
Zuständigkeit:
- Wassergefährdende Stoffe
- Kleinkläranlagen
- Abwasserabgabe
- Auskünfte nach Umweltinformationsgesetz